Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der SimTEC IT & Service UG (haftungsbeschränkt), Fuldastraße 17, 47051 Duisburg
(nachfolgend „Adresseule“ oder „wir“) und deren Kunden. Abweichende Regelungen gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Adresseule eine Leistung in deren Kenntnis vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, da sich unser Angebot ausschließlich an gewerbetreibende richtet.
2. Adresseule stellt seinen Kunden Adressen und weitere Daten von gewerblichen Anbietern bereit und erbringt weitere Leistungen im Bereich der Adressbereitstellung, Produktion und Werbung.
II. Allgemeines
1. Alle Angebote von Adresseule sind freibleibend und unverbindlich. Adresseule behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vor Auftragsentgegennahme Auskunft über die Verwendung der zu liefernden Adressgruppen zu verlangen.
Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolges schulden wir – abgesehen von einer vereinbarten konkreten Leistung – nicht.
Die Einbeziehung von technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
4. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht.
Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird.
Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
5. Erbringt Adresseule auf Veranlassung des Kunden Leistungen im Bereich der Konzeption und Gestaltung in Vorbereitung einer Beauftragung und nutzt der Kunde diese Leistungen, sind die Vorbereitungsleistungen angemessen zu vergüten.
Angemessen ist im Zweifelsfall der für die jeweilige Leistung anzuwendende Regelsatz von Adresseule. Die gesonderte Vergütungspflicht für die Vorbereitungsleistungen entfällt, soweit der Kunde die Vorbereitungsleistungen durch Adresseule umsetzen lässt. In diesem Fall tritt an die Stelle der Vergütung für die Vorbereitungsleistungen die jeweils vereinbarte Vergütung.
III. Nutzung von Datensätzen
1. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an gelieferten Datensätzen ein.
Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß Vereinbarung abgegolten.
Weitergehende Nutzungen, die Übertragung von Nutzungsrechten sowie die Unterlizenzierung bedürfen einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung.
Datensätze dürfen insbesondere nur in dem jeweils vereinbarten Umfang verarbeitet und genutzt werden.
2. Datensätze dürfen vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nur zur einmaligen Kontaktaufnahme genutzt werden.
Eine weitere Verwendung von uns bereitgestellter Daten ist nur zulässig, sofern und soweit die Daten für den Vertragszweck benötigt werden.
Die Nutzung der Datensätze zu anderen Zwecken ist untersagt,
insbesondere:
– jegliche Überlassung an Dritte;
– jegliche nicht vereinbarte Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Veränderung (insbesondere die Anreicherung mit anderen Daten außerhalb einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Interessenten);
– die mehrmalige Kontaktaufnahme, obwohl die erste Kontaktaufnahme zwar zu einem Kontakt, nicht jedoch zum erwünschten Erfolg führte („Nachhaken“).
3. Kunden sind für die Nutzung der von ihnen über Adresseule bezogenen Datensätze allein verantwortlich.
Kunden dürfen bei der Nutzung der über Adresseule bezogenen Datensätze nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder Vertragsbestimmungen verstoßen.
Der Kunde hat insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
Es ist insbesondere untersagt die Daten für den Versand von Spam-Emails, Cold-Calling (unerwünschte Telefonwerbung) oder anderweitige rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
Vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung werden die Datensätze ohne Einwilligung des Adressaten zu Zwecken der Werbung und Marktforschung bereitgestellt.
4. Dem Kunden ist es untersagt, den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.
Widersprüche gegenüber dem Kunden hat uns der Kunde unverzüglich (in Textform, also schriftlich oder per Email) mitzuteilen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Datensätze gegen unberechtigten Zugriff und unberechtigte Verwendung zu sichern.
Er haftet insoweit insbesondere auch für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
6. Datensätze enthalten ggf. Kontrolldatensätze (von uns oder unseren Partnern erstellte einzelne Datensätze zur Nachvollziehbarkeit der Datenverwendung).
Zum Nachweis der missbräuchlichen/vertragswidrigen Nutzung genügt die Vorlage eines der Kontrolldatensätze und der Nachweis der vertragswidrigen Verwendung.
Bei einer unberechtigten Nutzung ist der Kunde verpflichtet, uns die unberechtigte Nutzung angemessen zu vergüten.
Als angemessen gelten im Zweifelsfall unsere für eine vergleichbare Nutzung geltenden Vergütungssätze, andernfalls ein angemessener Tarif.
Zusätzlich zu der angemessenen Vergütung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent der nach vorstehendem Satz berechneten angemessen Vergütung zu leisten.
Darüber hinausgehende Ansprüche und Rechte aufgrund einer schuldhaften unberechtigten Nutzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7. Auch nach Vertragsschluss können durch die ständige Überarbeitung der Adressgruppen Minderlieferungen auftreten.
Minderlieferungen von bis zu 10 % sind zulässig und werden durch entsprechende Korrektur der Vergütung ausgeglichen.
IV. Datenqualität
1. Adresseule erhebt qualifiziertes Adressmaterial durch Validierung, Matching und Pflege auf Basis allgemein zugänglicher Quellen und Informationen.
Für die Richtigkeit der gelieferten Adressen wird keine Gewähr übernommen, auch nicht für die Zuordnung zur Systematik.
2. Als mangelfreier Datensatz gelten Daten mit den in der jeweiligen Beschreibung aufgelisteten Eigenschaften. Welche Eigenschaften pro Datensatz enthalten sind, ergibt sich aus den Produkteigenschaften aus der Leistungsbeschreibung. Dort enthalten sind exakt die prozentualen Werte der vorhandenen Datenfelder. Ein Anspruch oder Reklamationsgründe auf 100% gefüllte Datenfelder existieren daher nicht und werden von Adresseule auch nicht angeboten.
Ebenso bestehen Reklamationsgründe auch in den folgenden Fällen nicht:
– Nichterreichen eines wirtschaftlichen Erfolges
– Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über öffentlich zugängliche Quellen (z.B. internetbasiertes oder normales Telefonbuch) herauszufinden.
V. Bereitstellung und Verfügbarkeit
1. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung erfolgt die Lieferung der Datensätze i.d.R. per eMail, in einem von uns bestimmten, mit verkehrsüblicher Standardsoftware verarbeitbaren Format (z.B. csv).
Wir sind zur Teillieferung berechtigt.
2. Wir haften nicht für Einrichtungen oder Dienste außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit von Diensten aufgrund von Störungen des Internets oder der zum Internet oder zur Zugangsvermittlung genutzten Dienste oder Einrichtungen.
VI. Löschungspflicht
Nicht mehr benötigte Datensätze (insbesondere Datensätze erfolgreich reklamierter Datensätze sowie bei erstmaliger Ansprache erfolglos kontaktierte Datensätze) sind vom Kunden unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr genutzt werden.
Die Löschung ist uns auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
VII. Aussendungen und Lieferungen
1. Adresseule vom Kunden überlassene sowie sonstige von Adresseule für den Kunden gelagerte Gegenstände (insbesondere Werbemittel) und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet Adresseule nur bis zur Höhe des Materialwertes (Zeitwert) und nur dann, wenn die Lagerung entweder ausdrücklicher Bestandteil des Auftrags ist oder vom Kunden gesondert vergütet wird.
2. Schickt ein Kunde Werbematerial ohne Auftragserteilung an Adresseule oder unterbleibt die Auftragsausführung infolge eines Umstandes, den Adresseule nicht zu vertreten hat, kann Adresseule für die Zeit der Lagerung des Materials eine angemessene Vergütung für die Lagerung beanspruchen.
Adresseule ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, dieses Material zu vernichten, wenn der Kunde sein Werbematerial trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht abgeholt hat.
3. Adresseule kann die Herausgabe von der Zahlung sämtlicher offener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung abhängig machen.
4. Erfüllungsort für Sachlieferungen ist unser Geschäftssitz.
Der Versand und/oder Transport von Sachen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5. Die Portokalkulation obliegt dem Kunden. Adresseule ist nicht verpflichtet, vor Weiterverarbeitung oder Postauflieferung die Einhaltung von Portogrenzen zu überprüfen.
VIII. Gestaltungs- und Produktionsleistungen
1. Soweit die Lieferung bzw. Bereitstellung von Werbemitteln, Drucksachen, Warenproben und/oder Promotion-Material Bestandteil des Auftrags ist, sind technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 10% möglich und werden bei der Abrechnung der Vergütung entsprechend berücksichtigt.
2. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit von Vorlagen und Mustern befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
3. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
4. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) unserer Leistung ein.
Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten.
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung.
Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei uns.
5. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungen und Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
Sachaussagen und Werbeaussagen von Kommunikationsmaßnahmen für den Kunden sind vom Kunden auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Adresseule haftet nicht dafür, dass von Adresseule erbrachte Leistungen und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen.
Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden wir nicht.
Der Kunde hält uns von sämtlichen Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die uns durch Rechtsverletzungen entstehen, die auf vom Kunden freigegebenen Kommunikationsmaßnahmen und Materialien beruhen.
IX. Marktforschung und Beratungsleistungen
1. Die folgenden Regelungen dieser Nr. IX gelten für Leistungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung, Beratung und Datenanalyse (nachfolgend zusammenfassend: Beratungsleistungen).
Zu den Beratungsleistungen gehören insbesondere Leistungen im Bereich der Standortanalyse und der Analyse des Wettbewerbsumfelds.
2. Wir erbringen Beratungsleistungen nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Leistung unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen und in die Vereinbarung einbezogenen Anforderungen des Kunden.
Wir können hierbei jeweils kommunizierten Anforderungen und Informationen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind insoweit zu Nachforschungen nicht verpflichtet.
Wir werden den Kunden jedoch auf erkannte Unrichtigkeiten oder Lücken hinweisen.
3. Beratungsleistungen erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen und Daten.
Für Beratungsleistungen gilt grundsätzlich Dienstvertragsrecht.
Ein bestimmtes Beratungsergebnis ist nicht geschuldet.
Unsere in Ausführung der Beratungsleistungen ausgesprochenen Empfehlungen erheben nicht den Anspruch, unter Berücksichtigung aller denkbaren Aspekte stets das einzig richtige, insbesondere in seinen wirtschaftlichen oder sonstigen Auswirkungen beste Ergebnis bereitzustellen.
Wir bemühen uns dabei jedoch um ein fachlich zutreffendes Ergebnis der Beratungsleistung.
Wir schulden keinen Erfolg des Kunden im Hinblick auf die Umsetzung unserer Beratungsempfehlung und übernehmen insoweit keine Haftung.
Der Kunde anerkennt, dass bei Beratungsleistungen unterschiedliche Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können und dass das Vorhandensein einer abweichenden Alternativeinschätzung keinen Mangel an der von uns erbrachten Beratungsleistungen und keine hierauf zu stützenden Mängelansprüche oder – rechte begründet.
4. Bei der Erbringung unserer Beratungsleistungen greifen wir auf Basisdaten zurück.
Diese wählen wir nach bestem Wissen und Gewissen aus. Hiervon abgesehen ist im Rahmen von Beratungsleistungen unsere Haftung für die zu Grunde gelegten Basisdaten, Fremdinformationen, Datenbanken, Datensätze und sonstigen Erhebungen und Verarbeitungen von Daten ausgeschlossen.
Die Aktualisierung, Nachprüfung und Revision der Beratungsleistung zugrunde liegender Basisdaten ist nicht Bestandteil der Beratungsleistung und obliegt uns nur bei gesonderter und ausdrücklicher Vereinbarung.
Wir haften nicht für durch Dritte unrichtig oder unvollständig erhobene oder unrichtig oder unvollständig bereitgestellte Daten, ferner nicht für zwischenzeitlich überholte Daten und Informationsstände.
Verbleiben jedoch verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die geeigneten Datenbestände als Basis der Beratungsleistung aus dem uns zur Verfügung stehenden Datenportfolio auszugehen.
5. Die Ergebnisse von Beratungsleistungen dürfen vom Kunden ausschließlich für dessen eigene Geschäftszwecke verwendet werden.
Eine weitere Überlassung an Dritte sowie eine Einbeziehung in eigener Beratung- oder sonstige Leistungen des Kunden ist ohne unsere gesonderte Zustimmung nicht zulässig.
X. Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten.
Wir können die Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig ansehen und sind zu Nachforschungen nicht verpflichtet.
2. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen, Daten und sonstige Inhalte, deren auftragsgemäße Verwendung durch uns keine Rechte Dritter verletzt.
Soweit wir für den Kunden personenbezogene Daten verarbeiten sollen, hat der Kunde die Einhaltung sämtlicher einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
3. Bei jeglichen Aussendungen im Kundenauftrag handelt Adresseule für den Kunden als Auftragnehmer des Kunden.
Für Fehler bei Computerarbeiten, Adressierung, Herstellung oder Weiterverarbeitung bzw. Postauslieferung des Werbematerials sowie Falschlieferung haftet Adresseule nur bei eigenem Verschulden und max. bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des jeweiligen Auftrags.
4. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen.
Der Kunde hat bereitgestellte Datensätze unverzüglich auf offenkundige Fehler, insbesondere Fehler der Gebietszuordnung (Person/Einrichtung/Betrieb außerhalb des vereinbarten Gebiets) zu überprüfen (Eingangsprüfung) und bei der Eingangsprüfung erkannte Fehler innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen.
5. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern.
Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird.
Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch- ästhetischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
6. Der Kunde ist für die Schaffung der in seiner Betriebssphäre zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere die zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard- und Software, soweit sie nicht ausdrücklich von uns bereitzustellen ist.
7. Der Kunde haftet für seine Mitwirkungen, insbesondere hat er Datenträger und Dateien vor Übergabe bzw. Übermittlung an uns auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen.
XI. Termine
1. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
2. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Adresseule vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
3. Bei Postauflieferungen durch Adresseule gilt als Liefertermin die Übergabe an die Post.
XII. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde ist zur Entrichtung der für unsere Leistung vereinbarten Vergütung unter Verwendung der jeweils angebotenen Zahlungsarten verpflichtet.
Unsere Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
2. Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil.
Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen.
Ferner sind wir berechtigt, die Fortführung unserer Leistungen von einer angemessenen Vorkasse abhängig zu machen, die unsere Vergütung sowie die voraussichtlichen Auslagen und Fremdkosten umfasst.
4. Der für eine Postauflieferung von Werbemitteln benötigte Portobetrag muss rechtzeitig, spätestens jedoch drei Tage vor dem vereinbarten Versandtermin, Adresseule gutgeschrieben sein. Wenn die Portovorauszahlung verspätet oder ohne ausreichende Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bereits bestätigter Auflieferungstermin.
5. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. §649 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Portokosten).
Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
6. Der Kunde trägt die auf seiner Seite entstehenden Kosten, wie z.B. die Kosten für den Zugang zum Internet oder für die Übertragung von Daten sowie etwaig erforderliche Lizenzkosten für Software selbst.
7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
XIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Die Zurücknahme der Sache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die jeweilige Leistung geschuldeten Entgelts. Bei Datensätzen ist der Kunde erst nach Zahlung der vereinbarten Vergütung berechtigt, die gelieferten Adressen zu verwenden.
XIV. Datenschutz und Datensicherheit
1. Wir achten die Privatsphäre unserer Kunden und halten die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Erbringung unserer Dienste verwendet.
Für eine anderweitige Verwendung werden wir vorab die Zustimmung des Kunden einholen.
Wir werden insbesondere personenbezogene Daten des Kunden nicht ohne die Zustimmung des Betroffenen an Dritte weiterleiten, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Dies gilt nicht, soweit wir aus rechtlichen Gründen zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind. Ferner gilt dies nicht, wenn eine Weitergabe der erhobenen Daten zur Missbrauchsverfolgung oder zum Forderungseinzug erforderlich ist.
2. Wir sind berechtigt, Kunden, die einen Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund gegeben haben, für eine erneute Nutzung unserer Dienste zu sperren.
Die für diese Sperrung erforderlichen Daten kann Adresseule für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren ab dem Ende des Nutzungsverhältnisses speichern.
XV. Haftung und Freistellung
1. Wir haften für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragswecks unumgänglich ist.
Die Haftung für leichte und einfache Fahrlässigkeit ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
2. Wir haften nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.
Bei der nicht-grob-fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir ferner nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
3. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die Haftung für Schäden am Körper, dem Leben oder der Gesundheit, etwaig übernommene Garantien und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Organe und Angestellten und entsprechend auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
5. Der Kunde hält Adresseule von allen Schäden und Aufwendungen frei, die Adresseule durch vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen (insbesondere auch durch die Verwendung von Datensätzen) und Vertragsverstöße entstehen.
Die Freihaltung beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung in angemessenen, höchstens jedoch im gesetzlich zulässigen Umfang.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von Adresseule ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Adresseule ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
Die Verantwortlichkeit von Adresseule für gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bleibt davon unberührt.
3. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nur nach unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
4. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist sowie bei Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Duisburg.
5. Von einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Geschäftsbedingungen wird ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
Stand: 07/2018